KI benutzt. Und jetzt?

RE:BELLE™ FREE RESOURCE · EU AI ACT

Die offiziellen EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter und KI-manipulierter Inhalte – kostenlos. Plus eine verständliche Erklärung, wann welches Zeichen sinnvoll ist.

Stand: · Originaldateien der Europäischen Kommission

Nein. Nicht jedes KI-Bild braucht automatisch ein Label.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU AI Act. Das bedeutet jedoch nicht, dass pauschal jeder mit künstlicher Intelligenz erstellte Social-Media-Post, jedes Marketingbild oder jeder redaktionell bearbeitete Text mit einem KI-Icon versehen werden muss.

Die für Nutzer von generativer KI besonders relevanten Offenlegungspflichten betreffen insbesondere bestimmte Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Die EU-Icons sind eine freiwillige Möglichkeit, solche Inhalte sichtbar zu kennzeichnen.

Die Icons sind freiwillig. Die gesetzlichen Transparenzpflichten dort, wo Art. 50 greift, sind es nicht.

Download

Die offiziellen EU-Icons

Originaldateien. Kostenlos. Direktdownload über RE:BELLE™ Media.

Das Paket enthält alle drei Icon-Arten – jeweils in Schwarz, Weiß, Schwarz mit 50 % Transparenz und Weiß mit 50 % Transparenz (12 PNG-Dateien, unverändert).

Für Social Media, Canva, Websites und digitale Inhalte · ZIP ·

Für skalierbare Grafiken, professionelle Layouts und Print. Die SVG-Originale liegen RE:BELLE™ noch nicht vor – sobald sie hinterlegt sind, gibt es sie hier als Direktdownload.

Die drei Icons

Welches Zeichen steht wofür?

Beispiel:

Entscheidungshelfer

Muss ich kennzeichnen?

Vier Fragen sind wichtiger als die Frage: „War da KI drin?“

  • Frage 01 Ist es Bild, Audio oder Video? Ja → weiter zu Frage 02. Nein → weiter zu Frage 03.
  • Frage 02 Wirkt der Inhalt wie eine echte Person, ein echter Ort, ein echtes Objekt, eine echte Organisation oder ein echtes Ereignis – obwohl er künstlich erzeugt oder wesentlich manipuliert wurde? Art. 50 spricht hier von einem Deepfake, wenn KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen könnten. Ja → Offenlegung grundsätzlich relevant. Prüfe Basic / Fully AI-Generated / Partially AI-Modified. Nein → nicht automatisch allein wegen der KI-Nutzung nach dieser Deepfake-Regel kennzeichnungspflichtig. Eine freiwillige transparente Kennzeichnung bleibt natürlich möglich.
  • Frage 03 Ist es ein KI-generierter oder KI-manipulierter Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren? Nein → Diese spezielle Textregel aus Art. 50 Abs. 4 greift nicht allein deshalb, weil KI beim Schreiben geholfen hat. Ja → weiter zu Frage 04.
  • Frage 04 Wurde der Text anschließend von einem Menschen geprüft oder redaktionell bearbeitet UND übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung? Ja → Für diese Text-Offenlegungspflicht sieht Art. 50 eine Ausnahme vor. Nein → Eine Offenlegung der künstlichen Erzeugung oder Manipulation ist grundsätzlich erforderlich.
  • „Ich habe mit Midjourney ein schönes Werbebild erstellt. Muss das Icon drauf?“

    Nicht automatisch.

    Die Transparenzpflicht aus Art. 50 Abs. 4 knüpft bei Bildern, Audio und Video insbesondere daran an, ob ein Deepfake vorliegt – also ein künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalt, der realen Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähnelt und fälschlicherweise echt oder wahr erscheinen könnte.

    Ein offensichtlich künstliches, künstlerisches oder fiktionales Motiv ist deshalb nicht schlicht aufgrund der Verwendung von KI automatisch mit einem EU-Icon zu versehen. Trotzdem kann eine freiwillige transparente Kennzeichnung sinnvoll sein.

    Nicht „KI benutzt?“ ist die entscheidende Frage. Sondern: Was wurde erzeugt, wie wirkt es und unter welchen Art.-50-Fall fällt es?

    Und Kunst?

    Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke sieht der EU AI Act eine erleichterte Form der Offenlegung vor.

    Bei Deepfake-Inhalten innerhalb solcher Werke muss die Offenlegung in geeigneter Weise erfolgen, ohne die Darstellung oder den Genuss des Werks unnötig zu beeinträchtigen.

    Deshalb muss ein KI-Hinweis bei einem kreativen Werk nicht zwingend wie ein Warnaufkleber mitten über dem Motiv liegen. Die Kennzeichnung muss trotzdem verständlich bleiben, wenn die gesetzliche Offenlegungspflicht greift.

    Platzierung

    Nicht irgendwo. Sondern sichtbar.

    Die Europäische Kommission nennt für die Darstellung der Icons mehrere praktische Grundsätze.

    Sichtbar reicht nicht immer.

    Wenn möglich, soll die Kennzeichnung auch für assistive Technologien verständlich sein. Bei Bildern passende Alt-Texte verwenden, zum Beispiel: „Kennzeichnung: Inhalt vollständig mit KI generiert.“

    Für interaktive Icons ein ARIA-Label ergänzen, zum Beispiel: aria-label="Dieser Inhalt wurde vollständig mit künstlicher Intelligenz generiert"

    Bei Icons mit zweiter Informationsebene muss diese per Tastatur und assistiver Technologie erreichbar sein.

    Instagram. LinkedIn. Website. Wo damit?

    Drei Dinge, die dieses Icon NICHT bedeutet.

    Lieber einmal sauber kennzeichnen als dreimal raten.

    Hol dir die offiziellen EU-Icons als Originaldateien. Kostenlos. Ohne Anmeldung.

    Kein E-Mail-Zwang. Kein Lead-Gate. Der Download bleibt kostenlos und unmittelbar.

    RE:BELLE™ MEDIA

    KI kann Content machen. Verantwortung nicht.

    RE:BELLE™ verbindet AI Storytelling, Editorial Content und Markenstrategie – ohne aus jedem neuen KI-Thema eine Panikmeldung zu machen.

    Redaktionelle Einordnung zum Thema findest du auch im Journal: KI-Inhalte kennzeichnen ab 2. August 2026 .

    Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

    Quellen & Stand

    Grundlage dieser Übersicht sind Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act – sowie die Informationen und Anwendungshinweise der Europäischen Kommission zu den EU-Icons für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.

    Stand der redaktionellen Prüfung:

  • European Commission – EU Icons for labelling AI-generated content
  • EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Art. 50
  • Die EU-Icons werden von der Europäischen Kommission öffentlich zur freien Nutzung bereitgestellt. Eine Namensnennung der Europäischen Kommission oder des AI Office ist laut offizieller Icon-Seite nicht erforderlich. RE:BELLE™ nennt die Quelle freiwillig zur transparenten Einordnung.

    Die Bereitstellung der Dateien durch RE:BELLE™ bedeutet weder eine Partnerschaft mit noch eine Empfehlung oder Prüfung durch die Europäische Kommission oder das European AI Office.

    Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und redaktionellen Einordnung und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Form eine konkrete Veröffentlichung einer Transparenz- oder Kennzeichnungspflicht unterliegt, hängt vom jeweiligen Inhalt, seiner Verwendung und dem konkreten Kontext ab.

    KI darf künstlich sein. Transparenz nicht.

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